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  • fdietsch
    Member
    • 10.02.2003
    • 826
    • Falko
    • Apolda (Weimar Jena)
    • 22
    • 28

    Gewährleistung

    Hallo,

    Daß die vorangegangen Diskussionen geschlossen wurde kann ich verstehen.
    Wenn vermehrt Probleme mit Geräten welches Herstellers auch immer auftreten ist dies jedoch ein Grund zu reagieren. Wissentlich eine defekte Anlage weiter zu nutzen halte ich für grob Fahrlässig wenn nicht vorsätzlich mit den verbundenen Rechtsfolgen.

    Mein Vorschlag :

    Sendet eine sachliche Fehlerbeschreibung mit Schadensaufstellung (ohne Komentare und Beschimpfungen)an den DMFV mit der Aufforderung diese zusammenzufassen und an den betreffenden Hersteller werterzuleiten. Im DMFV gibts eine Rechtsabteilung (die sich mit Modellflug auskennt)die nix kostet. (wozu bezahlt man den Beitrag)
    Auf diese Weise steht man nicht alleine und der Hersteller ist gezwungen zu reagieren.
    Seit Ihr in einer anderen Organisation bittet diese gemeinsam mit dem DMFV vorzugehnen.

    Mit meiner 24 hatte noch nicht solche Probleme
    hat villeicht eine andere Software.

    Bei einem BUG in der Software könnte sogar eine verlängerte Gewährleistung geben (Verdeckter Mangel)


    Falko Dietsch
  • Gast-Avatar
    Johann
    • 0
    • 0

    #2
    Gewährleistung

    Die Idee ist nicht schlecht, nur die Kohle für die Reparaturen muß ich trotzdem auf den Tisch legen, und die werd ich ohne Rechtmittel auch nicht wiederbekommen. Ich denke nicht das Graupner allen deshalb eine Gutschrift machen wird. Bei Graupner herscht da schön schweigen im Walde.

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    • TORQU
      Senior Member
      • 15.08.2001
      • 1163
      • Torsten
      • koblenz
      • 261
      • 287

      #3
      Gewährleistung

      Hallo zusammen,

      warum wollt ihr alle Graupner verklagen?
      Ihr habt doch eure Anlagen beim Händler euere Wahl gekauft.
      Regressansprüche bestehen nur gegenüber dem Händler und nicht bei Graupner direkt, soweit ich mich erinnere. Der Händler ist also eurer Ansprechpartner. Ihr müßt demnach die Händler auf Schadensersatz verklagen.
      Bringt meiner Meinung aber nichts, da kein Händler für solche Schadenersatzklagen aufkommen kann. Es sei denn alle
      Artikel werden in Zukunft teuerer, bzw. kein Händler wird in Zukunft RC-Helis und zugehörige Komponenten verkaufen.
      Dafür ist der Markt zu klein. Die Gewinnspanne, falls man von einer sprechen kann, ist zu klein.
      Die Modellbaufirmen, verdienen an RC-Autos, Segler, Schiffe,
      Kleinteile wie Kleber, Schrauben usw. viel viel mehr.
      Jede Klage die der Kunde gewinnt, bezahlen letzendlich wir Kunden und zwar mit den Anwalts- u. Gerichtskosten.
      Die liegen wesentlich höher als der eigentliche Schaden am Modell oder Sender.

      Wer sagt denn, das alle Ausfälle die gleiche Ursachen haben, die Beweispflicht liegt da bei Euch. Kein Hersteller
      wird einen Fehler zugeben, denn dann könnte er gleich einpacken und dichtmachen. Versucht lieber bei euren Modellbauhändler freundlich auf Kulanz zu bitten.
      Wenn nichts bringt, könnt ihr ja immer noch klagen.
      Nur bedenkt, zahlen tun letztendlich immer wir Kunden.
      Wenn nicht heute dann morgen, garantiert.

      Gruß Torsten
      TDR2 12.2015 ,Neo,Kosmik cool200 Henseleit Edition VbarControl

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      • Looser27
        Senior Member
        • 15.08.2002
        • 1234
        • Thomas
        • MC Karken
        • 58
        • 12

        #4
        Gewährleistung

        Regressansprüche bestehen nur gegenüber dem Händler und nicht bei Graupner direkt, soweit ich mich erinnere.
        Soweit ich weiß, ist dem nicht so. Lt. Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller eines Produktes und nicht der Händler (vgl. Automobil-Industrie: Nachrüstung des Audi TT, Mercedes A-Klasse,...).

        Die Frage, die zu klären wäre, ob der Hersteller eines Senders, wie wir ihn verwenden, für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann, wenn das in den AGB´s des Herstellers explizit ausgeschlossen wird?

        Gruß Thomas
        Das stinkt nicht....das ist Modellflieger-Parfüm!

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        • fdietsch
          Member
          • 10.02.2003
          • 826
          • Falko
          • Apolda (Weimar Jena)
          • 22
          • 28

          #5
          Gewährleistung

          Bei meinem Beitrag habe ich nicht von Klage gesprochen .
          Ich denke mit einer solchen Aufstellung kommt es zu einer Gütligen Einigung.
          Das wichtige Hieran ist doch das beim Fliegen zumindest die Technik sicher funktioniert. Es reicht schon mal der Bug zwischen den Ohren
          Falko Dietsch

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          • Ben
            Ben
            Member
            • 29.10.2001
            • 182
            • Jörg
            • 24
            • 1

            #6
            Gewährleistung

            Achtung,

            bitte schmeist Produkthaftung und Gewährleistung nicht
            durcheinander.

            Das sind zwei völlig von einander unabhängige Schuhe.


            Gruss aus NRW

            Jörg

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            • Gast-Avatar
              Bee
              • 0
              • 0

              #7
              Gewährleistung

              Hi zusammen,

              @Jörg: Lass die anderen das doch ruhig verwechseln. So lange jeder weiss, was gemeint ist.
              ßbrigens: Um Produkthaftung geht es hier im Moment nicht direkt. Du meinst vermutlich Sachmangelhaftung und Garantie.

              Was die Haftung angeht: Haften kann nur der, mit dem ein Vertrag zustande gekommen ist. Da jeder von uns beim Händler kauft, besteht dieser Vertrag nur zwischen dem Händler und einem selbst.
              Unberührt davon ist die Herstellergarantie, die der Kunde unabhängig von (Kauf-)Verträgen besitzt. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig und kann an besondere Bedingungen geknüpft sein.
              Da Graupner aber 24 Monate Garantie gibt (Das hab´ ich vermutlich irgendwo im Katalog gelesen), kann man sich direkt an den Hersteller wenden, ODER an den Händler und mit Sachmangelhaftung argumentieren. (Ist bei Robbe übrigens gleich. Auf meiner Servo-Verpackung ist ein grosser Aufkleben drauf: "24 Monate Garantie".)

              Ausserdem: Die Ansprüche treffen der Hersteller sowieso irgendwann: Spätestens wenn der Händler Leistungen aufgrund von Sachmangelhaftung erbringen musste, wird sich der Händler am Hersteller schadlos halten.

              Gruss
              Micha

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              • Ben
                Ben
                Member
                • 29.10.2001
                • 182
                • Jörg
                • 24
                • 1

                #8
                Gewährleistung

                Hallo zusammen,

                @Micha: Ich wollte nur auf die Darstellung von Thomas eingehen - darum Produkthaftung.

                Generel: Gewährleistung: Beträgt bedingt durch die EU nun
                für alle Produkte per Gesetz 24 Monate, insofern ist das kein Service von div. Herstellern.

                Produkthaftung bezieht sich dagegen auf Folgeschäden, hervorgerufen durch ein Schaden an einem Produkt (kann innerhalb und ausserhalb der Gewährleistungszeit sein.

                z.B. Beim Auto - Produkt Türschloß

                a. Gewährleistung: Schloss öffnet oder schliesst nicht mehr wegen eines Fehlers am Schloß (innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf eines Neuwagens) - Schloss muss kostenlos auf Garantie ausgestauscht werden.

                b. Man fährt mit dem Auto und die Tür öffnet sich aufgrund eines Fehlers am Schloß. Der Beifahrer fällt heraus und verletzt sich schwer. Dieses ist u.b. Umständen ein Fall für die Produkthaftung - wenn es nachgewiesen werden kann.
                Die Haftung hier ab auf den Schaden des Verletzten.

                Bin zwar kein Jurist, hoffe hier aber grob und richtig die Unterschiede erläutert zu haben.

                Gruss aus NRW

                Jörg

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                • Looser27
                  Senior Member
                  • 15.08.2002
                  • 1234
                  • Thomas
                  • MC Karken
                  • 58
                  • 12

                  #9
                  Gewährleistung

                  @Jörg:

                  Aber darum geht es doch eigentlich. Der Hersteller xyz verkauft ein Produkt abc. Aufgrund eines Fehlers dieses Produktes kommt es zu einem Folgeschaden (z.B. ein 5000,- EURO Heli schlägt ein). Bisher waren wir alle so naiv zu glauben, es hätte am Bug zwischen den Ohren gelegen.
                  Sollte dieser Bug aber eben auf die Nutzung des Produktes reproduzierbar zu reduzieren sein, so muß der Hersteller xyz für die entstandenen Folgeschäden haften. Da es bisher aber keinen Kunden gegeben hat, der dieses Nachweisen konnte, bleibt der Hersteller verschont.
                  Doch bleibt die Frage der Präventiv-Maßnahmen: Wenn an einem KfZ ein Defekt nach Auslieferung wiederholt auftritt und es zur Rückrufaktion gem. Produkthaftungsgesetz kommt, muß der Hersteller den Mangel beseitigen. Wieso passiert das nicht auch im Modellsport? Es muß doch allen Herstellern daran gelegen sein, sichere Produkte zu verkaufen (schließlich sind auf Flugtagen schnell ein paar hundert Menschen anwesend, die verletzt werden könnten)!
                  Die bei einer Rückrufaktion zurückgerufenen Produkte haben diesen Bug ja auch nicht alle zwangsläufig! Doch solche Aktionen dienen immer der Erhöhung der Sicherheit von Menschenleben. Allein das muß es doch wert sein.

                  Von Gewährleistung sollte man bei den aufgetretenen Störungen an div. Sendern nicht mehr reden.

                  Gruß Thomas
                  Das stinkt nicht....das ist Modellflieger-Parfüm!

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                  • Gast-Avatar
                    Bee
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                    #10
                    Gewährleistung

                    @Ben: Das Wort "Gewährleistung" gibt es seit der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 nicht mehr. Es heisst nun vielmehr "Sachmangelhaftung".

                    Gruss
                    Micha, der auch mal was besserwissen will 8)

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                    • Gast-Avatar
                      Arno Wetzel
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                      #11
                      Gewährleistung

                      Mein Gott, ich glaub´einfach nicht, was ich hier lese. X(

                      Wenn ihr euch auf solch rechtliche Diskussionen einlasst, dann lernt doch erst einmal mit den Begriffen Garantie-Gewährleistung-Produkthaftung richtig umzugehen. Kann man in vielen klugen Büchern nachlesen und nicht "ich meine, so weit ich weiss, ich glaube".
                      Auch die AGB´s von Graupner sollte man sich mal zur Gemüte führen, bevor man hier die Paragraphen-Keule mit vermeidlichen Aussicht auf Erfolg schwingt.

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