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Ã?nderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO

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    Ã?nderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO



    Neuerungen in der LuftVO

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
  • Chris Lange
    Senior Member
    • 13.05.2005
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    • Christian
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    #2
    ßnderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO

    Servus Jürgen

    Was schlägst du dich den so spät noch mit Paragraphen rum? Das Teil hatten wir doch schon mal hier.
    Moin

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      Acer99
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      #3
      ßnderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO

      Hmm,, wer das mal wieder ausgedacht hat.

      Warum ich auf einen zugelassenen Flugplatz eine zusätzliche Aufstiegeserlaubnis brauche, muesste mir mal einer erklären.

      Offenbar hatteich zudem in der Vergangenheit die LuftVO wohl missverstanden oder es wurde geändert; ich ging davon aus, das der Aufstieg von Modellen mit Verbrennungsmotoren immer einer Erlaubnis bedurfte. Lt Gesetz brauchts die ja nur, falls 1.5 km Abstand zu Wohngebieten unterschritten wird, wobei sich auch die Frage stellt, was ein Wohngebiet ist.

      Letztlich scheint sich beim Gesetzgeber immer noch nicht rumgesprochen zu haben, dass der aus dem preußischem Polizeirecht stammende Begriff der "öffentlichen Ordnung" ein denkbar untauglicher ist, um Freiheitsrechte des Bürgers einzuschränken, denn niemand weiß eigentlich , was damit gemeint ist. Unser ach so fortschrittlicher Staat wäre eigentlich in der Pflicht, derlei überholte und insbesondere in praxi unbrauchbare Begrifflichkeiten wenn nicht schon aus alten Gesetzen zu entfernen, so doch auch die Verwendung bei neuen Gesetzen zu unterlassen.

      Gruss

      Oliver

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      • Chris Lange
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        • Christian
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        #4
        ßnderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO

        Ein Wohngebiet ist laut LuftVO min. 3 bewohnte Zusammenstehende Häuser. So kenn ichs.
        Moin

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          Acer99
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          #5
          ßnderungen der Luftverkehrsordnung LuftVO

          Wohngebiet wird von der LuftVO nicht erläutert, daher meine Zweifel. Im Ergebnis wird man dann wohl Bundesrecht in Form des Baugesetzbuches oder die Landesbauordnungen heranziehen. Deine Def. überzeugt nicht, da drei Häuser mit je einer Person ein Wohngebiet wären, ein Hochhaus mit 1000 Leuten aber keines :-)

          Olli

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