die 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Quelle DAeC
MFG
Günter Wachsmuth
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