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Versicherungspflicht

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  • Günter Wachsmuth
    Wachsmuth GmbH
    Onlineshop
    • 31.05.2001
    • 186
    • Günter
    • 23
    • 2

    Versicherungspflicht

    Hallo zusammen,

    die 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
    Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.

    Für Modellflieger wichtig ist der § 102.

    Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!

    Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.

    Quelle DAeC

    MFG

    Günter Wachsmuth
    Ihr Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
    WACHSMUTH GmbH - http://www.wachsmuth.com
  • Fantus
    Senior Member
    • 25.05.2005
    • 8357
    • Torsten
    • 460
    • 21

    #2
    Versicherungspflicht

    auch ich finde es gut, ich weiß auch nciht was an einem Joker 2 da weniger gefährlich sein soll, als an einem Raptor.

    Und in Haftflicht steht man ja so oder so wenn was passiert( nur zahts keine normale Versicherung) , daher ist diese eindeutige Regeln echt zu begrüßen

    Kommentar

    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22446
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum
      • 3.918
      • 3.842

      #3
      Versicherungspflicht

      Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
      Mannmannmann, wie kann der DMFV nur so kompliziert formulieren.

      Was heist das nun?

      "Alle Flugmodelle bis zu 25kg sind versichert." Oder doch nicht?
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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      • Fantus
        Senior Member
        • 25.05.2005
        • 8357
        • Torsten
        • 460
        • 21

        #4
        Versicherungspflicht

        das heist wohl das alle FLugmodelle mit eigenem Antrieb ne Haftflicht erfordern

        Kommentar

        • Gast-Avatar
          KawaMan
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          #5
          Versicherungspflicht

          Das würde dann auch bedeuten, dass die kleinen Billigmodellfliegerchen, die es vor ein paar Monaten beim Plus gab, auch versichert werden müssten!?

          Den Gefahrengrad bei kleinen Helis kann ich gut verstehen. Allerdings so ein kleiner Styroporflieger für 25€ kann meines Erachtens nicht so eine große Gefahr darstellen.
          Wie steht es mit den billigst-"Hubschraubern" für 45€ komplett, die oben nur so einen Gummihauptrotor haben? Gelten die als Spielzeug oder als Flugmodell? Gibt es da eine offizielle Definizion?

          Kommentar

          • Martin Greiner
            Senior Member
            • 08.06.2001
            • 5077
            • Martin
            • 385
            • 115

            #6
            Versicherungspflicht

            das heist wohl das alle FLugmodelle mit eigenem Antrieb ne Haftflicht erfordern
            Hi!
            Also ich lese das so, daß alle Modelle, ob mit oder gänzlich ohne Antrieb eine Haftpflicht künftig benötigen. Was dann davon doch wieder unter "Spielzeug" fällt - hab ich keine Ahnung.
            Im ßbrigen werden z.B. RC-Cars i.d.R. nicht mit in der normalen Privathaftpflicht gedeckt, sofern diese über 25 Km/h schnell sind. (na denn, zeigt mir bitte ma einen Jugendlichen, der unter 25Km/h daran Spaß findet...) 8o

            Kommentar

            • Günter Wachsmuth
              Wachsmuth GmbH
              Onlineshop
              • 31.05.2001
              • 186
              • Günter
              • 23
              • 2

              #7
              Versicherungspflicht

              Hallo zusammen,

              zuerst einmal der Hinweis, das die Formulierung sicherlich aus dem Gesetzestext stammt.

              Wer sich damit etwas auseinander setzen möchte, findet das original hier.

              Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
              Dieser Satz ist irreführend und ich möchte ihn wie folgt korrigieren:
              Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV bietet sich daher an um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.
              Darüberhinaus können alle Vorteile die eine Vereinsmitgliedschaft oder die Dachverbände bieten damit natürlich in Anspruch genommen werden.

              Die Mitgliedschaft innerhalb des DAeC beinhaltet automatisch die Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.

              Zusätzlich möchte ich noch folgendes anmerken:
              Aus bisher gemachten Erfahrungen mit dem berühmten Kleingedruckten, oder Aussagen von Vertretern der Versicherungsgesellschaften rate ich davon ab, solch eine Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder Organisation abzuschließen, die sich nicht ausdrücklich mit dem Versichern von Luftfahrtrisiken beschäftigt.

              MFG
              Günter Wachsmuth
              Ihr Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
              WACHSMUTH GmbH - http://www.wachsmuth.com

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              • Gast-Avatar
                Akkuschrauber
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                #8
                Versicherungspflicht

                Sollte jemand seine normale Haftpflichtversicherung nutzen, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass das Modellhobby versichert ist. Auch würde ich schriftlich darum bitten, dass Ausschlüsse oder Einschränkungen schriftlich mitgeteilt werden. Erst dann würde ich mich auf die Versicherung verlassen.

                Wer mit einem Microheli fünf mal im Jahr im Keller oder Wohnzimmer fliegen möchte kann mit der normalen Haftplicht (wenn Sie das Hobby annimmt) gut versorgt sein.

                Die Allianz hatte mir die Abdeckung des Hobbys schriftlich bestätigt.

                Dennoch ist es sinnvoll bei einer speziellen Versicherung versichert zu sein. Wer Spass am Hubi hat, bleibt auch nicht im Keller.

                Gruß

                Daniel

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                • Chris Lange
                  Senior Member
                  • 13.05.2005
                  • 5206
                  • Christian
                  • 69469 Weinheim
                  • 1.029
                  • 377

                  #9
                  Versicherungspflicht

                  Die Allianz versichert auch automatisch die Flugmodelle wenn sie bis 5 Kilo schwer sind und keinen Verbrennungsmotor haben. Beim LVM ist das meines erachtens etwas besser geregelt. DIe versichern im Gegensatz zum DMVF auch alles was ausserhalb zugelassenen Modellflugplätzen geschieht bis 25 kg ohne EInschränkungen der Antriebsart. Kostet um die 18€ im Jahr.
                  Moin

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                  • Günter Wachsmuth
                    Wachsmuth GmbH
                    Onlineshop
                    • 31.05.2001
                    • 186
                    • Günter
                    • 23
                    • 2

                    #10
                    Versicherungspflicht

                    Hallo zusammen,

                    Wenn man mit Fluggewichten über 5kg. fliegt, ist der Modellflugplatz sowieso Pflicht.

                    Nach meinem Verständnis das meiste, was weniger wiegt ebenso.

                    Dann bietet es sich meiner Meinung nach an, die Versicherung sowieso über den Verein, bzw. Dachverband machen.

                    Der Pilot, der sich dann nur auf Modellflugplätzen vegnügt, muss über die normale Haftpflicht nichts tun.

                    Für alle anderen bieten sich die preiswerten Zusatzversicherungen an.

                    Ich denke das ist auf jeden Fall dann billiger und stressfreier, als es über eine normale Versicherung zu machen.

                    Gruß Günter Wachsmuth
                    Ihr Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
                    WACHSMUTH GmbH - http://www.wachsmuth.com

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                    • Chris Lange
                      Senior Member
                      • 13.05.2005
                      • 5206
                      • Christian
                      • 69469 Weinheim
                      • 1.029
                      • 377

                      #11
                      Versicherungspflicht


                      Wenn man mit Fluggewichten über 5kg. fliegt, ist der Modellflugplatz sowieso Pflicht.
                      Sollte ein Schaden (Modell über 5 kg) Ausserhalb eines zugelassenen Modellflugplatz geschehen ist es mir wurscht was ich darf oder nicht. Es ist etwas passiert für das ich haftbar gemacht werde und diese Pflicht gebe ich weiter an meinen Versicherer. Wer von uns kennt das wenn er einmal oder zweimal Wöchentlich auf den Platz fährt aber zwischendurch auch mal schnell so etwas nebenbei (abseits des Vereinsgelände) testet? In dem Moment habe ich Stress wenn meine Versicherung es nicht zahlt. Als letztes muß ich mir noch den Beitrag des DMVF's anschauen und dann entscheide ich für mich wie ich versichert sein will teuer mit Einschränkung oder günstig ,sicher und stressfrei.
                      Moin

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                      • Gast-Avatar
                        andrew
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                        #12
                        Versicherungspflicht

                        1. Der DMFV bietet eine Grundversicherung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Sie gilt weltweit NUR auf Modellflugplätzen !!!

                        2. Der DMFV bietet für "Einzelkämpfer" auch eine Zusatzversicherung.
                        Diese gilt weltweit auch auf der grünen Wiese bis 25 kg

                        Dann passt doch alles. Oder?

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                        • Chris Lange
                          Senior Member
                          • 13.05.2005
                          • 5206
                          • Christian
                          • 69469 Weinheim
                          • 1.029
                          • 377

                          #13
                          Versicherungspflicht

                          Hi Andre

                          Nur der Preis ist heiß
                          Moin

                          Kommentar

                          • Gast-Avatar
                            Klaus G.
                            • 0
                            • 0

                            #14
                            Versicherungspflicht

                            Nur der Preis ist heiß
                            Nicht alles am Preis fest machen. Bei dem Preis den man beim DMFV zahlt ist ja ne Mitgliedschaft dabei und ne Verbandszeitung. Und ich bezahle lieber meinen Beitrag an eine Gesellschaft die meine Interessen vertritt, nämlich Modellfliegen. Denn eine Private Versicherung schert sich einen Dreck um unsere Belange. Wie auch, die haben von der Materie im Allgemeinen soviel Ahnung wie meine Oma
                            Da werden unsummen ausgegeben für Modelle und deren Zubehör, doch wenn es mal darum geht ein paar Euro mehr, für wie ich finde eine gute Sache zu investieren, machen die meisten Dicht. Doch jeder wie er will. Möchte da wirklich niemandem reinreden, das liegt mir fern. Ist einfach meine Meinung zu diesem Thema.

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                            • Gast-Avatar
                              Acer99
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                              • 0

                              #15
                              Versicherungspflicht

                              Wenn man mit Fluggewichten über 5kg. fliegt, ist der Modellflugplatz sowieso Pflicht.
                              Imho so nicht ganz richtig. Was man braucht, ist ne Aufstiegsgenehmigung, die bekommt man aber auch je nach Mitarbeiter und "Draht" zu ebendiesen auch, ohne dass es ein Modellflugpaltz sein muss (Flugatge oder sonst. Veranstaltungen)

                              Für die "Wildflieger" bringts natuerlich nicht so viel, ausser man ist Mitarbeiter der zuständigen Behörde und erteilt sich selbst die Genehmigung 8)

                              Olli

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