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Versicherungspflicht

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22446
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum
    • 3.918
    • 3.842

    AW: Versicherungspflicht

    Lese nochmal die Info vom DMFV.

    "Funkferngesteuerte Modellflugzeuge bis 5kg" steht in fast jeder Haftpflichversicherung, aber trotzdem sind dort eben auch "versicherungspflichtige Modellflugzeuge" ausgeschlossen.

    Bis jetzt gab es nur eine EINZIGE HF-Versicherung die unsere RC-Helis mit eingeschlossen hat.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Gast-Avatar
      DIGITDUCK
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      AW: Versicherungspflicht

      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
      Lese nochmal die Info vom DMFV.

      "Funkferngesteuerte Modellflugzeuge bis 5kg" steht in fast jeder Haftpflichversicherung, aber trotzdem sind dort eben auch "versicherungspflichtige Modellflugzeuge" ausgeschlossen.

      Bis jetzt gab es nur eine EINZIGE HF-Versicherung die unsere RC-Helis mit eingeschlossen hat.
      Ich hab doch gesagt das mi mir nicht Funkfergesteuerte Modellflugzeuge drin steht sondern explezit : Modellhubschrauber, das zweit steht in der Bestätigung nicht drin aber ich mach mal nen Scan...aber den mache ich morgen sonst muss ich jetzt in Keller da habe ich jetzt keine Lust um diese Zeit.

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      • Gast-Avatar
        M@tt
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        AW: Versicherungspflicht

        Ich habe jetzt mal bei der entsprechenden Versicherung angefragt und werde Rückmeldung geben wenn ich bescheid weis.

        Gruß
        M@tt

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        • Gast-Avatar
          Birgitt
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          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von DIGITDUCK Beitrag anzeigen
          Aber wenn ich mal wüsste was die ganzen vereinshanseln für infos bräuchten
          1 welche Versicherung Du hast und ob die das übernimmt interessiert niemanden in dem Zusammenhang.
          2. wenn ein Verein beschließt nur eine Versicherung zuzulassen ist das sein gutes Recht und da kannste denen dann vorlegen was immer Du magst, es ist "IHR RECHT"
          auf "IHREM PLATZ" Regeln aufzustellen.
          3. Die Vereinsh.... wie du sie nennst brauchen/wollen genau das was sie beschlossen haben zu verlangen, was ihr Recht ist !

          Willste da mitfliegen, paßt Du dich deren Regeln an oder Du läßt es eben

          meine Güte was ist da so schwer zu verstehen.....

          wird doch keiner gezwungen im Verein zu fliegen, mach ich ja auch nur seltenst...

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          • Gast-Avatar
            bernharda
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            AW: Versicherungspflicht

            Diese Debatte dreht sich ewig im Kreis!
            Geben wir es auf.

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            • Gast-Avatar
              M@tt
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              AW: Versicherungspflicht

              Hier wie versprochen die positive Rückmeldung:

              Wenn man also eine entsprechende Versicherung z.B. DMFV + Zusatz für außerhalb von Modellflugplätzen abschließt hilft diese auch bei Unfällen auf:

              - Leerer Fußballplatz ohne Genehmigung des Eigentümers
              - Großer Messplatz oder leerer Parkplatz in der Stadt ohne Genehmigung des Eigentümers
              - Wiesen in direkter Dorfnähe z.B. 200Meter / 800Meter ohne Genehmigung des Eigentümers
              - Feldwege landwirtschaftlicher Verkehr frei in Dorfnähe ohne Genehmigung des Eigentümers
              - Wiesen in Wald und Straßennähe (Straße öffentlicher Verkehr) ohne Genehmigung des Eigentümers

              Zitat dazu: "Das Eintreten der Versicherung hängt nicht von der Genehmigung durch den Grundstückseigentümer ab,
              da die (fehlende) Genehmigung nicht die Ursache des Schadens sein kann."

              (Generell darf/sollte man jedoch auf Flächen von denen man keine Genehmiging des Grundstückeigentümers hat nicht fliegen, Bußgelder bis zu 50.000 EUR)

              Gruß
              M@tt

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              • Gast-Avatar
                Axim
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                AW: Versicherungspflicht

                Moin,

                bin dem DMFV heute beigetreten. Da meine Fluggeräte ein Abfluggewicht unter 1KG haben, brauche ich keine Zusatzversicherung für das Wildfliegen.
                Standard Mitgliedschaft für 42,00€ im Jahr reicht da aus.
                Wenn ich jedoch mal eine Heli über 1KG erwerben sollte, bräuchte ich halt noch
                die Zusatzversicherung für Wildflug.


                Gruß Andre

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                • Uwe Z.
                  Senior Member
                  • 14.08.2005
                  • 9886
                  • Uwe
                  • 1.976
                  • 487

                  AW: Versicherungspflicht

                  Habe mir heute auch was schicken lassen von einer Versicherung wegen Heli bis
                  5 Kg und Verbrennerantrieb. Summe bis 750 000 Euro je Schadensereignis, Art des Risikos.. Halter eines Modellflugzeuges (Hubschrauber).

                  35 Euro kostet das ganze. Ich frag mich aber echt ob sowa sinn macht.

                  Zb.. Auschluss bei Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

                  Also flieg ich auf dem Feld und ein Radfahrer mit Trackingrad donnert an mir vorbei und ich treff den blöd mit dem Heli is es schon soweit,..

                  Haftplichansprüche, wenn der Führer des Luftfahrzeuges bei Eintritt des Schadenereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderliche Berechtigungen oder Befähigungsnachweises hatten..... wenn dann eine ausgesprochene Erlaubnis vom Bauern ok ist.. aber reicht das nicht wird wieder nix gezahlt.

                  und Familienmitglieder sind auch nicht versichert seh ich grad... häusliche Gemeinschaft lebenden usw..

                  Die 750 000 sind auch etwas wenig find ich. Glaub das las ich lieber mal sein... und bleib beim Luftsport Verband Bayern e. V.

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                  • Klaus O.
                    Senior Member
                    • 03.12.2007
                    • 22449
                    • Klaus
                    • 7.056
                    • 906

                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Uwe Z. Beitrag anzeigen
                    Haftplichansprüche, wenn der Führer des Luftfahrzeuges bei Eintritt des Schadenereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderliche Berechtigungen oder Befähigungsnachweises hatten..... .
                    oder Befähigungsnachweises hatten
                    Aber holla die Waldfee, spätestens hier sollte man hellhörig werden.
                    Gummiparagraph/Regelung.
                    Wer soll/will/kann das entscheiden.

                    Schon alleine dieser Punkt würde mich daran hindern, diese Versicherung abzuschließen. Von den (mikrigen) 750.000 € Schadenssumme will ich gar nicht sprechen.

                    Glaub das las ich lieber mal sein... und bleib beim Luftsport Verband Bayern e. V.
                    Gute Idee und ich bleib beim DMFV.
                    Gruß Klaus

                    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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                    • Rambole
                      Senior Member
                      • 19.09.2009
                      • 6877
                      • Rainer
                      • Schönaich,Raum Stuttgart
                      • 2.719
                      • 3.560

                      AW: Versicherungspflicht

                      Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                      Aber holla die Waldfee, spätestens hier sollte man hellhörig werden.
                      Gummiparagraph/Regelung.
                      Wer soll/will/kann das entscheiden.

                      Schon alleine dieser Punkt würde mich daran hindern, diese Versicherung abzuschließen. Von den (mikrigen) 750.000 € Schadenssumme will ich gar nicht sprechen.



                      Gute Idee und ich bleib beim DMFV.
                      beim dmfv bekommste auch ne zeitschrift
                      (und bei einem schaden bekomme ich bis zu 4 millionen)
                      PS: der dmfv fördert auch jugendarbeit,wettbewerbe usw.
                      grüßle Rainer

                      @klaus wie gehts dir eigentlich?
                      Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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                      • Uwe Z.
                        Senior Member
                        • 14.08.2005
                        • 9886
                        • Uwe
                        • 1.976
                        • 487

                        AW: Versicherungspflicht

                        Die vom Luftsportverband läuft ja aus zum 1.1.11 da dein Verein verlassen habe. Zu weit weg und wenn mal da war muss man den Landmaschinen bei der Arbeit zu sehen. Sprich kein fliegen möglich.

                        Beim DMFV muss da dann erst was neues abschliesen. Glaub Mietglied werden und dann versichern... irgendwie...

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                        • Gast-Avatar
                          Helm
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                          • 0

                          AW: Versicherungspflicht

                          Hi
                          also ich hab mich dieses Jahr auch ein wenig umgehört wegen der Versicherung.
                          Hab auch bei meinem Versicherungsmenschen nachgefragt.
                          Das Ergebnis war das es eigentlich nur zwei gute geben soll:
                          DMFV und DMO

                          Aber ob die wirklich was taugen wird sich erst im Schadensfall zeigen. Den wir hoffentlich nie haben.

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                          • Uwe Z.
                            Senior Member
                            • 14.08.2005
                            • 9886
                            • Uwe
                            • 1.976
                            • 487

                            AW: Versicherungspflicht

                            Was heist das beim DMO mit

                            ßbungsgelände-Haftpflicht-Versicherung bis 300 000

                            ?

                            ßbungsgelände ist dann irgendwo bzw alles was nicht auf einen Vereinsgelände passiert ? Die Bestimmungen einhalten des Gesetzgebers... also wenn man dann mit Verbrenner nur zb 1300 Meter vom 2 oder einem Haus weg ist beim fliegen könnte der Versicherungsschutz schon nicht mehr gelten ?

                            Wobei wenn der Schadenshergang nicht mit den Anwohnern zu tun hat sondern der Heli nur auf die Straße fällt und ein Autofahrer ausweichen muss würde das dann ja wieder evtl doch bezahlt werden.

                            Kommentar

                            • Uwe Z.
                              Senior Member
                              • 14.08.2005
                              • 9886
                              • Uwe
                              • 1.976
                              • 487

                              AW: Versicherungspflicht

                              Werde dann zum DMO gehen. Für 40 Mäuse im Jahr past da alles auch beim Wildfliegen und auf Treffen hat man auch keine Probleme wenn man mit fliegen will . Wobei das zusehen mir oft noch mehr spaß macht als selber fliegen
                              Die fliegen einfach alle so gut...

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                              • Gast-Avatar
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                                AW: Versicherungspflicht

                                hallo!

                                was ist zu beachten bei gewerblichen foto-flügen?
                                greift/reicht da überhaupt die modellverein-versicherung? ich denke nicht..

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