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Versicherungspflicht

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22446
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum
    • 3.918
    • 3.842

    #46
    Versicherungspflicht

    Das mit den 30m Flughöhe steht meines Wissens nach nirgendwo im Luftrecht, wird aber vorerst so gehandhabt, da eben der Begriff "Luftfahrzeug" wie Acer99 schon andeutete nicht so ganz definiert ist.

    Aber das mit der Adressplakette >5kg ist wirklich ein Unding. Da bin ich mal auf die ersten OWis gespannt.
    Wo war den noch die Stelle im Luftrecht wo dass beschrieben ist (find sie nichtmehr)?
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • fdietsch
      Member
      • 10.02.2003
      • 826
      • Falko
      • Apolda (Weimar Jena)
      • 22
      • 28

      #47
      Versicherungspflicht

      Versicherungsplicht für unser Hobby ist ja wohl klar . 8)

      Das mit den 30 m hab ich nicht gefunden. Link ??

      Daneben gibt es wohl einige Dinge die hier " üblicherweise " nicht als Flugzeug zu definieren sind: Speerwurf, Bogenschießen, Tenisball, ja und was ist letztendlich mit dem Luftballon? besonders wenn man mehrere zusammenbindet ? Dies unterliegt doch hoffentlich meiner Privatahftpflicht ?? :rolleyes:
      Bei mir wäre es egal bin eh im DMFV . :loeblich:

      Silvesterraketen ??

      Einen Modellflugschein halte ich für Unsinn, ebenso wie weitere Vorschriften.
      Die kennt der " Einsteiger " oder Pappa der einen Flieger für seinen Sohn kauft dann eh nicht.

      An die Hersteller und Händler : Sinvoll ist hingegen jedem Bausatz einen Hinweis auf die Versicherungspflicht beizulegen. Noch besser ist es gleich einen Antrag mit reinzupacken wenn ihr dann noch 3ünfundünfzig Provision bekommt ist das doch kein Aufwand sondern ein Geschäft . Bei jedem Onlineschop muß ich die AGB bestätigen, dann bringt doch noch ein Fenster mit " bin Versichert" oder "Versicherungsantrag " damit jeder der Flugmodelle betreibt auch einen Versicherungsschutz hat.

      Wenn ich unter bin Versichert noch eine Versicherungsnummer angeben muß klickt da keiner zu schnell weiter.
      -Gorge Orwell läst grüßen- :tongue:



      An Versicherungsmuffel : Stelt euch vor es kommt ein " Assi " auf den Platz läßt den letzten Flieger der bei Ebay als Ersatzteilspender für 1 € wegging laufen die Luftschraube zerreist es und ihr seid Blind.. gelähmt... was auch immer " Da sagt der "wie Versicherung was ist das ?" Der ist Harz 4 Empfänger und hat kein pfändbares Einkommen. Das kannnst du vergessen den brauchste nicht mal verklagen , wenns nix zu holen gibt trägst du noch selbst die Gerichtskosten. X(

      Falko Dietsch

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      • Gast-Avatar
        Acer99
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        #48
        Versicherungspflicht

        So, um die Verwirrung mal zu komplettieren:

        Feuerfeste Anschrift: Dies steht in der Anlage I 4. Abschnitt (Gemeinsame Vorschriften), der sich auf § 14 I und § 19 I LuftVzO bezieht: Flugmodelle etc etc > 5kg müssen an sichtbarer Stelle dauerhaft und feuerfest Name und Anschrift des Eigentümers führen. Fehlts daran, ist das nach § 108 eine Owi.
        Edit JM: LuftVzO Seite 54 Anlage 1.IV.3

        Die Versicherungspflicht für Flugmodelle ergibt sich aus § 102 Abs 3 iVm § 37 LuftVG.

        Flugmodelle sind Luftfahrzeuge, § 1 Abs. II Ziffer 9 (sie stehen sogar vor Luftsportgeräten, hierzu zählen Fallschirme und Ultraleichts D-Mxyz)

        Aha, und da haben wir die dreißig Meter: In Ziffer 11 steht, dass Luftfahrzeuge auch sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte sind, sofern sie in Höhen von > 30m betrieben werden könne. Was das sein soll, weiß ich aber nicht, gg. Raketen oder gut fliegende Frisbees.

        olli

        Versicherungspflicht

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        • hermslein
          custom-helicopter.de
          Haubenlackierungen
          • 22.01.2006
          • 1624
          • Hermann
          • 397
          • 342

          #49
          Versicherungspflicht

          ...
          www.Custom-Helicopter.de

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          • Martin Greiner
            Senior Member
            • 08.06.2001
            • 5077
            • Martin
            • 385
            • 115

            #50
            Versicherungspflicht

            Hi!

            Was ich mich gerade frage - habt Ihr auch so viel getextet als man für das Mofa ein "Täfele" brauchte?

            Im Grunde ist die Tafel am Mofa nichts anderes als die Haftpflicht für den Modellflieger. Das ist Pflicht und aus - wozu diskutieren?

            Es ist absolut unnötig darüber zu diskutieren - ihr müsst das haben! Es geht auch nicht um Euch sondern um diejenigen die Ihr potenziell schädigen könnt.

            Ich weiß im Mom. nicht, was der DMFV Beitrag kostet, aber bei den Modellen und Zubehör die Ihr jährlich kauft ist der Betrag der Witz schlechthin.

            Das mit dem feuerfesten Schild, was ist, wenn es nicht Feuerfest ist? Auch nix. Weil sich keiner dran aufhalten wird...

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            • Gast-Avatar
              Acer99
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              #51
              Versicherungspflicht

              Hallo Martin,

              Du verwechslst da imho was. Die Angabe des Eigentümers, sichtbar und feuerfest, hat nix mit der Versicherung zu tun.

              Daneben ist es m.E. auch nicht Unsinnig, darüber zu diskutieren. Wer diskutiert ,denkt haeufig nach, und denken ist meist auch nicht unsinnig, ausser man ist der Meinung, es reicht, wenn man die Politiker denken läßt.

              Es geht auch nicht darum, zu erörtern, ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht, sondern klarzustellen, was versicherungspflichtig ist. Dieser Informationstransger ist Grundidee des Forum. Ich behaupte mal, dass wenn man zehn Modeller fragt, ab wann Versicherungspflicht beseht, man unterschiedliche Antworten in gleicher Anzahl bekommt.

              Die Versicherung würd den Schaden unabhängig von der Frage übernehmen, ob das "Täfele" dran war. Wenns nicht feuerfest ist, isses eine OWI. Klar, wo kein Kläger da kein Richter aber ich kenne genug Fuzzis von der BezReg, die geneigt sind, Lapalien anzuprangern-

              Olli

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              • Martin Greiner
                Senior Member
                • 08.06.2001
                • 5077
                • Martin
                • 385
                • 115

                #52
                Versicherungspflicht

                Hi!

                Nee, so ist das Täfele nicht gemeint.
                Es gab mal eine Zeit wo man für ein Mofa keine Versicherung brauchte...das meinte ich.
                Wenn man nun eine gesetzlich verordnet bekommt macht es keinen Sinn sich zu fragen ob ich das brauche...

                Kam als falsch rüber...

                Also Haftpflicht für Modelle - Ja, richtig! Zwangsweise - gut!

                Warum generell für alles? Nun, weil selbst die Luftschraube eines 120gramm Indoormodells miserabel aus einem Auge rauseitert... 8o

                Im Allgemeinen sagt man ja, solche Modelle können niemanden gar nie nicht verletzen...tun sie aber ab und an...und dann? ßhm...ups - Pech, ich hab keine Versicherung weil ich meinte keine zu brauchen.
                Ach ja - Geld hab ich auch nicht, daher Pech für Dich...

                Im ßbrigen müssen die Modelle selbst nicht mal einen Schaden anrichten, denn wenn ein 100 Gramm Hartschaummodell ala "2-Achs Conrad" einem Autofahrer auf die Motorhaube fällt macht das in der Regel kaum etwas. Wenn dieser aber in der Folge aus Schreck jemand zusammenfährt - tja, was glaubt Ihr was dann die Rechtslage sagt?

                Daher egal was - ALLES! Fertig...

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                • Martin Greiner
                  Senior Member
                  • 08.06.2001
                  • 5077
                  • Martin
                  • 385
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                  #53
                  Versicherungspflicht

                  Im Allgemeinen sagt man ja, solche Modelle können niemanden gar nie nicht verletzen...tun sie aber ab und an...und dann? ßhm...ups - Pech, ich hab keine Versicherung weil ich meinte keine zu brauchen.
                  Ach ja - Geld hab ich auch nicht, daher Pech für Dich...
                  Noch was - ersetze "Dich" einmal durch "Mich", sprich Du bist der Geschädigte.
                  Wie denkst Du dann darüber? 8o Eben das ist nicht so prikelnd...

                  Kommentar

                  • nasenschweber
                    Gast
                    • 28.08.2005
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                    • Tom
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                    #54
                    Versicherungspflicht

                    Daher egal was - ALLES! Fertig...
                    Genau dieses ALLES ist doch hier die Frage! Ich glaube, wir diskutieren hier nicht über den Sinn einer solchen Pflichtversicherung (ich für meinen Teil jedenfalls nicht) - sondern wieder einmal über die Auslegungsmöglichkeiten.
                    Beispiel: Bei Pearl gibt's einen Mini-Heli zu kaufen, der fernsteuerbar ist. Der Sender reicht wohl nur über 10m max. Muss das Teil nun versichert werden oder nicht? Der Heli könnte ja weiter fliegen, auch wenn er außerhalb der Reichweite ist. Andererseits wird der Akku wohl kaum ausreichen, um 30m Höhe zu erreichen.
                    *

                    Tom

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                    • Gast-Avatar
                      Acer99
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                      #55
                      Versicherungspflicht

                      Ja manchmal frage ich mich, ob hier gelesen wird, was ich schreibe. Wenn ich Geld dafür bekomme, isses mir egal, aber so :-))

                      Nasenschweber: Das mit den 30m ist für uns völlig irrelevant, weil es für sonstiges Gedöns gilt, das Luftraum nutzt, ohne ein Flugmodell oder sonst was im Sinne des § 1 Ziffer 1-10 oder war es 9 zu sein. Was das ist, weiß ich nicht, aber Dein Mini Heli gilt als Flugmodell und ist, da es wenn auch wohl nur bescheiden steuerbar, versicherungspflichtig......

                      Wir können aber das Thema noch ein wenig ausweiten und fragen uns, ab wann wir eine Aufstiegserlaubnis brauchen, grins. Nach meinem Verstäändni des Wortlauts gilt nämlich der früher zumindest oft gehörte Ansatz, alles was Verbrenner ist braucht Aufstiegserlaubnis, so nicht mehr.

                      Olli

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                      • Gast-Avatar
                        Sycorax
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                        #56
                        Re: Versicherungspflicht

                        Das mit den >30m ist leider nicht irrelevant, weil es im Grunde jegliche Unklarheit beseitigt. Der Text ist klar formuliert: höher als 30m fliegen kann. Können heisst also, nicht begrenzt ist, z.B. durch eine 30m Drachenleine. Nur weil man es in der Regel nicht tut, heisst es ja nicht, daß ein Modell nicht doch in über 30m Höhe geraten könnte .. und das reicht schon aus um eine Versicherungspflicht auszulösen.
                        Im Gegenzug dazu, wird es unmöglich sein eine Papierschwalbe 30m hoch zu werfen -> keine Versicherungspflicht. Aber wenn ein Mini-Billig-Taiwan-Hallenheli 2m hoch fliegen kann, was hindert ihn daran auch 30m hoch zu fliegen ? Selbst wenn der nur in der Halle bewegt wird, potentiell kann er die Höhe erreichen. ( was hält Ihn in 30m Höhe auf, noch auf 31m zu steigen ? )

                        Im übrigen hätte ich kein Problem damit, wenn Händler Modelle nur noch gegen Versicherungsnachweis abgeben dürften. Wäre wohl das einzige Mittel, die Einhaltung der Versicherungspflicht ohne staatliche Gewalt durchzusetzen.
                        Alternativ wäre ja nur eine Anmeldung wie bei Autos, Motorrädern etc. denkbar und das will sicher niemand, aber durch die laxe Haltung einiger "Uneinsichtiger" steuern wir doch genau darauf zu. Es müssen nur genug Unfälle passieren, wo der Verursacher nicht versichert ist, ruck zuck haben alle die dem Hobby gewissenhaft nachgehen das nachsehen. Die Kontrolle des Versicherungsschutzes ist im übrigen seit Ewigkeiten schon gängige Praxis ! In jedem Modellflugverein wird das doch mindestens einmal jährlich überprüft ( bei der Verlängerung der Mitgliedschaft ). Und auf dem Platz erledigt das der Flugleiter. Ohne Versicherungsnachweis wird nicht geflogen. Da beschwert sich niemand .. also sollte es auch kein Problem sein, einem Händler eine Kopie des Versicherungsnachweises zu überlassen. Wär mir lieber als mir neu eingesetzte Staatstrottel auf irgendeinem Amt anzutun und für 50€ eine feuerfeste Plakette mit Siegel holen zu müssen.

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                        • Gast-Avatar
                          Acer99
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                          #57
                          Re: Versicherungspflicht

                          Für uns Modellflieger ist es irrelevant, weil der Modellflieger nunmal Modelle fliegt und Modelle ausdrücklich vom Gesetz erwähnt werden.

                          Den Nachweis der Versicherungspflicht beim Händler halte ich für unpraktikabel, denn dann müßte ich bei jeder Bestellung vin ein paar Ersatzteile eine Kopie mitschicken, denn schließlich könnte ich aus den Ersatzteilen ein Modell bauen. Oder ich bau es mir gleich ganz selbst, z.B. einfacher Trainer aus Balsa etc. Dann müßte der Nachweis auch geführt werden, wenn ich ne Tube Kleber im Supermarkt hole.

                          Olli

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                          • Gast-Avatar
                            Sycorax
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                            #58
                            Re: Versicherungspflicht

                            Denn verknüpf den Nachweis mit dem Senderkauf und die Sache ist erledigt.

                            Kommentar

                            • HelisamV2
                              Gast
                              • 10.04.2005
                              • 2114
                              • Sam
                              • Heilbronn
                              • 60
                              • 90

                              #59
                              Re: Versicherungspflicht

                              Hallo

                              Habe meinen Heli extra über meine Versicherung versichern lassen also eine extra Versicherung und heute gehe ich bei mir auf einen Modellflugplatz und da bekomm ich gleich ne tolle Begrüssung.Ein Herr kommt Kopfschüttelnd zu mir und meint ob ich Versichert wäre?Ich natürlich ja gesagt und er meinte welche Versicherung? Ich habs im Kurzerhand erklärt und er meinte das ich auf dem Platz nicht fliegen dürfte.Da ich nicht richtig Versichert sei.Ich solle in den Verein eintreten was mich 120Euronen im Jahr kosten würde.Ich meinte das meine Versicherung mir reichen würde und ich jetzt fliegen wolle.Nach ewiger Diskusion bin ich dann vom Platz gefahren ohne meinen Hubi geflogen zu sein.Ich bin stinkesauer...Also werde ich wohl weiterhin Wildfliegen müßen denn verarschen lassen tue ich mich nicht gerne.Ich hab ne Versichreung und der Mensch will das ich mich da im Verein Versichere.Mir reichts echt grade ..könnt grad in die Luft gehen.Wirklich Nette Leute sind das,auf dem Flugplatz.Erst heisst es geh auf einen Modellflugplatz und tu nicht Wildfliegen dann wird man da noch dumm angemacht.Der gute Herr meinte noch die Versicherung von mir will er erstmal sehen.Ich kam mir vor wie von der Polizei kontrolliert.
                              Hab grade mächtig Frust und das wollte ich mal loswerden.

                              Gruß
                              Sam

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                              • Fantus
                                Senior Member
                                • 25.05.2005
                                • 8357
                                • Torsten
                                • 460
                                • 21

                                #60
                                Re: Versicherungspflicht

                                und genau deswegen hat man so einen chicen Ausweis um jederzeit die Versicherung nachweisen zu können.

                                Dieser "herr" war für den ordungsgemäßen FLugbetrieb verantwortlich und Haftbar, der darf dich nciht einfach so fliegen lassen.

                                DU brauchst irgend nen Schrieb oder ein Stück Plastik von deiner Versicherung, mit der du das nachweisen kannst

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