Kurze Zusammenfassung, um zu sehen, ob ich auch alles verstanden habe:
1. Die Versicherung zahlt in jedem Fall an den Geschädigten, selbst bei Vorsatz!
- Einzige Ausnahme wären hier wohl unbegründete Ansprüche... also z.B. der Schaden ist nicht durch den Heli des Versicherten entstanden... oder der Schaden wurde im gegenseitigen Einverständnis herbeigeführt (denn, wer den Schaden will, kann keinen Ersatz verlangen?!).
2. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Versicherung den Versicherten in Regress nehmen.
- Dies gilt aber auch nur dann, wenn die Fahrlässigkeit in kausalem Zusammenhang mit dem Schaden steht!
- Dafür muss die Versicherung aber die Fahrlässigkeit (bzw. den Vorsatz) nachweisen, und den kausalen Zusammenhang zum Schaden (bei Vorsatz ist der naturgemäß gegeben).
3. Gemäß den Versicherungsbedingungen kann die Versicherung bei Verstößen gegen geltende Bestimmungen, z.B. Luftfahrtrecht, Grünflächenverordnung (ja, das ist mein Lieblingsthema ) den Versicherten ebenfalls in Regress nehmen.
- Aber auch wieder nur insofern, bzw. insoweit, durch den Verstoß der Schaden ursächlich entstanden ist, bzw. erhöht wurde.
- Nur weil in meinen Versicherungsbedingungen steht: "Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.", heißt das nicht, dass die Versicherung im Falle einer Ordnungswidrigkeit nicht zahlen würde, bzw. sich automatisch ein Regressanspruch ergibt?
4. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wegen Verletzung aus 3. stehen auf einem anderen Blatt.
- Unabhängig von der Abwicklung mit der Versicherung kann es (insbesondere nach Luftfahrtrecht recht unangenehme) Strafen oder Bußgelder geben.
- Solange diese aber nicht kausal für einen Schaden sind, bzw. hätten sein können, sollten sie aber auch überschaubar sein (Starten eines Modellhelis ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers, oder der Betrieb eines Verbrennermodells in der Nähe von Wohngebieten sollten ja wohl minderschwere Vergehen sein... ein "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" ist natürlich eine andere Hausnummer, warum ich auch nie in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen fliegen würde...).
Das bedeutet aber doch tatsächlich, dass man, eine Versicherung vorausgesetzt, durchaus beruhigt fliegen gehen kann solange man dabei nicht grob fahrlässig andere (oder fremdes Eigentum) gefährdet...
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