Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Top Ten des Versicherungsrechts

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • snoopyrs911
    Member
    • 09.01.2010
    • 148
    • Benno
    • Augsburg
    • 20
    • 31

    #61
    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

    vergesse es einfach.
    Halte dich an die Regeln, fliege nur im Verein, dann wird die Versicherung immer bezahlen.

    Kommentar

    • Juky
      RC-Heli TEAM
      • 15.03.2007
      • 20983
      • Ingolf
      • Dortmund
      • 4.562
      • 2.031

      #62
      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

      @Muki19: Laß bitte mal das Staccato hier und lies Dir mal die bisherigen Beiträge vorher durch- 2Min länger nachdenken und dann alle Gedanken in einem Post zusammenfassen

      ich gebe bei der Autohaftpflicht an, ich fahre nur 9000 Km im Jahr. Verursache einen Schaden und habe aber 9500 Km gefahren, dann zahlt die Versicherung trotzdem. Ich muss dann lediglich denn gesparten Beitrag nachbezahlen.
      Genau- daher auch eine evtl. Regressforderung (nur) für den "Mehr"schaden ab 5kg.

      Betrunken fahren oder fliegen ist immer grob fahrlässig! Dazu mal lesen, was Justus geschrieben hat!

      Verbrennerflug: Kann es sein, daß diese Abstandsregel von anno schnuff ist als
      E-Modelle noch ganz weit weg von ihrer heutigen Power waren und im Laufe der
      Akku- Evolution schlichtweg vergessen wurden?!

      Kommentar

      • Muki19
        Senior Member
        • 06.08.2008
        • 2579
        • Matthias
        • Hamburg
        • 304
        • 15

        #63
        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

        jeder würde euch sagen wer betrunken auto fährt muss haften, wie weit ist unklar. aber niemand würde sagen das das auch passiert wäre wenn man es nicht gewesen wäre...es zählen die fakten. man war betrunken und man durfte nicht auto fahren.
        Radikal G20FBL
        800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
        MZ-24 Pro

        Kommentar

        • Gast-Avatar
          fwbp34
          • 0
          • 0

          #64
          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

          Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
          nicht das der geschädigte sein geld bekommt, ds wäre mir sowas von scheißegal was mit dem ist, ich bin dann wichtig,
          Falsche Grundhaltung.

          Der Sinn der vor Gesetzgeber vorgeschriebenen Versicherung ist aber genau das was Dir so scheißegal ist.

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22446
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum
            • 3.918
            • 3.842

            #65
            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

            Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
            mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

            Was ist der Schutzzweck des Gesetzes?
            Es geht i.W. um die Emissionen (Lärm, "Gase", ...).
            Zitat von Hell-icopter Beitrag anzeigen
            Dachte hier geht es um Helis
            Die Anlalogien zum Strassenverkehrsrecht und dem entsprechenden KFZ-Haftpflichtversicherungen sind aber durchaus angebracht und mMn sogar ziel führend.
            Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
            wir wollen uns ja versichern um NIX zubezahlen
            Ganz großer Denkfehler: Das ist nicht das Wesen einer jeglichen Versicherung!
            Eine Versicherung ist letztlich ähnlich einem Sparverein. Die Versicherten "sparen" Gelder an und die Versicherungsgesellschaft zahlt aus diesem Pott dann im Schadensfall eine Summe aus.
            Stimmt etwas nicht musst du selbst einiges zahlen; die Versicherung nimmt dich in Regress.

            Du musst dich auch nicht versichern: Bsp Du musst deine Haftpflicht nicht versichern. Dann musst du eben den Schaden selbst bezahlen.
            Hast du aber deine Haftpflicht versichert, zahlt dir Versicherung für dich.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

            Kommentar

            • Juky
              RC-Heli TEAM
              • 15.03.2007
              • 20983
              • Ingolf
              • Dortmund
              • 4.562
              • 2.031

              #66
              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

              @Muki: Letzter Aufruf!
              (Letzten 3 Beiträge gelöscht)
              Zuletzt geändert von Juky; 17.08.2012, 12:20.

              Kommentar

              • Gast-Avatar
                JustusL
                • 0
                • 0

                #67
                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                @ Muki
                "jeder würde euch sagen wer betrunken auto fährt muss haften, wie weit ist unklar. aber niemand würde sagen das das auch passiert wäre wenn man es nicht gewesen wäre...es zählen die fakten. man war betrunken und man durfte nicht auto fahren."

                Da kennst du aber uns Anwälte schlecht

                Wenn wir in einem Verfahren diesen Beweis führen könnten, würden wir das sofort machen, unser Mandant wäre vor einem Regress durch die Versicherung geschützt!

                Wir Juristen kennen viele Arten der Kausalität, u.a. die hypothetische Kausalität und die alternative Kausalität.

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25388
                  • Thomas
                  • Österreich
                  • 9.465
                  • 4.946

                  #68
                  AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                  Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                  was ist wenn ich alles an die versicherung zurück zahlen muss? dann brauch ich die auch nicht abschließen, ist ja egal an wenn ich geld zahlen muss...
                  Bloß mit dem Unterschied, dass du wohl wahrscheinlich nicht ausreichend Geld haben wirst..

                  Und genau da liegt das "Missverständnis" - du schließt die Versicherung ja nicht zu deinem Schutz ab - sondern sie soll den Geschädigten schützen, nämlich dass er auf jeden Fall ausreichend Deckung für seinen Schaden hat.

                  Und wenn man "Schwachsinn" baut, ist man letztlich stets selbst verantwortlich - da hilft keine Versicherung, da sie erstens in Regress geht und zweitens vor strafrechtlichen Konsequenzen ja gar nicht schützen kann!

                  Also einfach bitte immer überlegt und sorgfältig Fliegen - und nie denken, die Versicherung "schützt mich" eh bei jedem "Blödsinn"!
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • Muki19
                    Senior Member
                    • 06.08.2008
                    • 2579
                    • Matthias
                    • Hamburg
                    • 304
                    • 15

                    #69
                    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                    also mal ehrlich? wo ist das problem?

                    wenn man gegen vorlagen/gesetzte/vorschriften verstößt könnte es passieren das ihr durch den regress nachzahlen müst. die versicherung wird den geschädigten entschädigen, das ist ja jetzt fakt.

                    aber es ging die ganze zeit darum das ihr dann trotzdem zahlt weil die versicherung der meinung ist das ihr dort nicht fliegen durftet.

                    Es ist mir unbegreiflich dort jetzt zubehaupten wenn das so und so gewesen WßRE, WßRE das auch passiert.

                    Es ist ganz ok was justuz da so schreibt aber er ist anwalt. er würde mit den begründungen vor gericht es so drehen das die versicherung euch nicht in regress nehmen würe. so meine meinung dazu.

                    er ist anwalt, nicht die versicherung.
                    Radikal G20FBL
                    800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                    MZ-24 Pro

                    Kommentar

                    • IceyJones
                      Senior Member
                      • 14.07.2011
                      • 1624
                      • Sascha
                      • ...vor die Tür!
                      • 885
                      • 211

                      #70
                      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                      okay...mal einen konkreten fall:

                      jemand fliegt wild. v- benzin-modell mit 8 kg kampfgewicht. abstand zum nächsten, (lt katasteramt), wohngebiet ca 1,2 km.
                      modell schlägt wegen eines technischen defekts und folgender unsteuerbarkeit in die zuschauende truppe ein und trennt einem anwesenden die halsschlagader durch (tod), und einem weiteren beide arme, der daraufhin erwerbsunfähig ist. ferner entfacht das auslaufende benzin einen flächenbrand, der eine im bau befindliche, benachbarte industriehalle gleich mit abfackelt.....

                      ergo zahlt die versicherung den geschädigten bis zur versicherungsgrenze. oder auch darüber hinaus? ich meine, bei einem solchen fall ist man ratz fatz über 0,9 / 1,5 /3 mio EUR und guckt dumm aus der wäsche...

                      neben dem fakt, dass ein 5kg modell evtl. weniger schaden verursacht hätte, wie wird denn nun hier "abgerechnet"? was kommt auf den halter des modells zu?

                      man kann ja schlecht den schaden berechnen, den ein 5kg heli verursacht hätte und die differenz auf den halter umlegen.

                      wäre es hier nicht eher so, dass der halter ALLES zu zahlen hat bzw. die versicherung per regress sich versucht, alles zurück zu holen? schließlich durfte er das modell ja GAR nicht fliegen....

                      ach ja...aufstiegsgenehmigung liegt natürlich nicht vor.

                      danke udn gruss
                      sascha
                      [FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]

                      Kommentar

                      • Muki19
                        Senior Member
                        • 06.08.2008
                        • 2579
                        • Matthias
                        • Hamburg
                        • 304
                        • 15

                        #71
                        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                        genau so ein szenario mal vorgestellt.

                        meiner meinung nach bekommen alle geschädigten ihr geld und ansprüche von der versicherung. (die hätten keine sorgen)

                        wäre ich nicht versichert könnt ich mich auch gleich erschießen weil die mich ja dann auf den schaden verklagen würden den ich natürlich zutragen habe weil ich ja der verursacher oder halter des modells war. z.b. ich muss 3Mio€ aufbringen.

                        was nützt mir dann in dem moment meine versicherung wenn ich dann durch den regress wegen den nicht eingehaltenen vorlagen noch 1,5 oder 1Mio€ selbst zahlen muss, an die versicherung?

                        Jeder würde sagen das das nicht mit absicht war sondern ein unfall. Aber wie würde die versicherung reagieren wenn die wüste das sie einen teil wieder bekommen würde weil ich die vorlagen verletzt habe oder nicht eingehalten habe?
                        Radikal G20FBL
                        800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                        MZ-24 Pro

                        Kommentar

                        • IceyJones
                          Senior Member
                          • 14.07.2011
                          • 1624
                          • Sascha
                          • ...vor die Tür!
                          • 885
                          • 211

                          #72
                          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                          erschiessen kannst du dich vermutlich so oder so, aber es ist ein feiner unterschied, ob du die durch dein unverantwortliches verhalten geschädigten und hinterbliebenen auf dem "schaden" sitzen lässt, oder dir sicher sein kannst, dass die wenigstens geld sehen und abgesichert sind bevor du in den freitod gehst....

                          wenn du jetzt für dich sagst "ist mir nicht wichtig" geb mir bitte deine adresse, damit ich dir alle helis abnehmen kann.....denn dann gehören solche teile nicht in deine hand.....

                          aber back2frage:
                          aber wieviel würde die versicherung den geschädigten denn nun zahlen? nur die deckungssumme, oder alles? und wieviel kann die versicherung per regress zurückfordern?

                          würde mich über eine fundierte antwort von justus freuen
                          [FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]

                          Kommentar

                          • Muki19
                            Senior Member
                            • 06.08.2008
                            • 2579
                            • Matthias
                            • Hamburg
                            • 304
                            • 15

                            #73
                            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                            wie wäre eigendlich der ablauf wenn ich nicht versichert bin?

                            mal angenommen die halle brennt ab. der besitzer ist gegen feuer versichert.
                            MUSS mich dann der Besitzer anzeigen um überhaupt seine versicherung in anspruch nehmen zukönnen? (schuldigen) Oder verklagt mich dann die versicherung vom besitzer?

                            oder ist das unbedeutend wer für das feuer verantwortlich war? (weil es sich z.b. ausgebreitet hat)
                            Radikal G20FBL
                            800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                            MZ-24 Pro

                            Kommentar

                            • Juky
                              RC-Heli TEAM
                              • 15.03.2007
                              • 20983
                              • Ingolf
                              • Dortmund
                              • 4.562
                              • 2.031

                              #74
                              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                              Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                              Es ist mir unbegreiflich dort jetzt zubehaupten wenn das so und so gewesen WßRE, WßRE das auch passiert.
                              Stichwort Kausalität, hat Justus doch verständlich dargelegt und dies ist mit gesundem Menschenverstand auch für den Laien nachvollziehbar (ganz anders als sonst bei juristischen Angelegenheiten )


                              man kann ja schlecht den schaden berechnen, den ein 5kg heli verursacht hätte und die differenz auf den halter umlegen.
                              Schlaue Gutachter können fast alles!

                              die versicherung per regress sich versucht, alles zurück zu holen?
                              Wird ihr dann aber whrs. nicht gelingen, denn für den Schaden ist weder mangelnde
                              Genehmigung noch Nähe zum Wohngebiet ursächlich- ob die Zuschauertruppe nun 2km oder 1,2km vom Wohngebiet steht, ist ja unerheblich- verhängnisvoll war die
                              nur die Nähe zum Heli!

                              War die zuschauende Truppe aber eigentlich eine Picknick- Gesellschaft auf dem
                              Startplatz und ist eher unfreiwillig in den Genuß dieses Spektakels gekommen,
                              könnte das wiederum als 'gob fahrlässig' ausgelegt werden, oder?

                              Kommentar

                              • Gast-Avatar
                                JustusL
                                • 0
                                • 0

                                #75
                                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                                @ muki,

                                bitte verstehe mich jetzt nicht falsch, wenn ich nach deinem Alter frage. Aber mit zunehmenden Jahren stellt man fest, dass die Welt eben nicht schwarz & weiß ist.

                                Ausserdem wirfst du in einen Topf, was nicht in einen Topf gehört:

                                Die strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Relevanz deines Tuns (gegen Gesetz verstossen) bleibt immer bestehen,

                                davon unberührt gibt es zivilrechtliche Ansprüche, hierfür

                                - die Versicherungen werden immer von Anwälten vertreten und zwar von hauseigenen sowie von Kanzleien (es sitzt dir überlicherweise ein Heer von Anwälten gegenüber)

                                - die Versicherung weiß um die in der Juristerei übliche Frage der Kausalität, deshalb schreibt sich es ja auch in ihren eigenen Versicherungsbedingungen,

                                "Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistungspflicht ursächlich war."

                                Das habe ich mir nicht ausgedacht, das verwendet deine Versicherung!

                                - deine Einstellung, was kümmert mich der Geschädigte ist auch nicht neu für Juristen daher gibt es Gegenanwälte, die Dein und nur Dein Recht vertreten

                                - der Gesetzgeber betrachtet aber den Schutz des Opfers ein wenig höher als dein eigenes, dafür gibt es die Haftpflichtversicherung

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X