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Wildflieger mit700er über 5kg?

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    fleyer
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    #46
    AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

    Ist mir auch zuviel Bürokratie. Da werde ich lieber meinem Spiel- und Basteltrieb folgen, und nicht nur einen leisen sondern auch einen leichten 700er bauen. Es eilt ja nicht.
    Nur nichts verkomlizieren. Finde dass der Versicherungspassus "nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers" die Wildfliegerei stark einschränkt. Wenn ich nur mal ein Flug auf einer grad gefunden Freifläche machen will, geht das eigentlich nicht, habe ja keine Einwilligung des Eigentümer, somit evtl auch keinen Versicherungsschutz.

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    • shaman3
      Member
      • 02.05.2010
      • 397
      • Daniel
      • Erlangen
      • 88
      • 323

      #47
      AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

      Die Einwilligung des Eigentümers ist aber "nur" zum Betreten erforderlich.
      Einfach auf einem öffentlichen Feldweg o.ä. Starten und Landen, ßberfliegen eines privaten Grundstücks (Wiese, Acker) ist m.W.n. erlaubt.
      Gruß, Daniel
      MFC Gerhardshofen
      Warp 360, T-Rex 473 "MP-Style", TDR "TD Velocity", TDR2 "Speed-Trainer"

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      • Klaus O.
        Senior Member
        • 03.12.2007
        • 22449
        • Klaus
        • 7.056
        • 906

        #48
        AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

        Zitat von shaman3 Beitrag anzeigen
        Die Einwilligung des Eigentümers ist aber "nur" zum Betreten erforderlich.
        Stimmt.

        Einfach auf einem öffentlichen Feldweg o.ä. Starten und Landen
        ßffentliche Wege z.B. Feldweg, haben auch einen Eigentümer.
        Gruß Klaus

        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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          fleyer
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          #49
          AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

          Also gilt einzig und allein der Startplatz?

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          • shaman3
            Member
            • 02.05.2010
            • 397
            • Daniel
            • Erlangen
            • 88
            • 323

            #50
            AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

            Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
            ßffentliche Wege z.B. Feldweg, haben auch einen Eigentümer.
            Klingt komisch, ist aber so: der gemeine Feldweg gehört (zumindest in D) zu "Wald und übrige freie Landschaft". Und: "Jeder Mensch darf die freie Landschaft betreten und sich dort erholen."
            Das steht so (oder ähnlich) in den jeweiligen Wald und Landschaftsordnungen der Bundesländer.
            Eine explizite Erlaubnis ist hier also nicht erforderlich. Wobei es natürlich Ausnahmen gibt. Einfach mal nachlesen
            (Ich persönlich fliege aber dennoch nur dort Wild, wo ich das ausdrückliche "OK" des Bauern habe, man will ja keinen Unfrieden)
            Gruß, Daniel
            MFC Gerhardshofen
            Warp 360, T-Rex 473 "MP-Style", TDR "TD Velocity", TDR2 "Speed-Trainer"

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            • Juky
              RC-Heli TEAM
              • 15.03.2007
              • 20983
              • Ingolf
              • Dortmund
              • 4.562
              • 2.031

              #51
              AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

              Zitat von shaman3 Beitrag anzeigen
              Eine explizite Erlaubnis ist hier also nicht erforderlich
              Als Spaziergänger oder Hobby- Radfahrer braucht man ja auch keine Erlaubnis- mit nem Sender da zu stehen, ist wohl noch keine genehmigungspflichtige Sondernutzung

              ßbrigens erlischt bei Nichterfüllung aller Kriterien noch lange nicht der Versicherungsschutz, z.T. muß dann schon ein ursächlicher Zusammenhang bestehen: Wo ist der Unterschied mit 5,1kg oder 5,0kg auf dem Autodach einzubomben? Bei 10kg "Einbombgewicht" sieht das schon anders aus ...

              Gruß
              Juky

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              • Gast-Avatar
                higginsd
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                #52
                AW: sind 5 KG immer das wichtigste?

                Zitat von Heli-Anfänger Düsseldorf Beitrag anzeigen
                Da fahren dann 100 Kilogramm Fahrer auf 6 KG leichten Rädern, die 8000- und mehr Euro kosten.
                Und vergessen ganz, das das SYSTEMGEWICHT zu bewegen ist.
                Völlig OT, aber: es geht ja auch um besondere Rechte laut Straßenverkehrsordnung. Denn mit einem Rennrad unter 10kg Gewicht bist Du nicht verpflichtet, eine Beleuchtungsanlage mit Dynamo ständig am Rad zu befestigen. Du darfst/musst bei Dunkelheit batteriebetriebene Beleuchtung verwenden. Und im Hellen musst Du gar keine Beleuchtung dabei haben.

                Du darfst mit einem Rennrad unter 10kg auch auf der Straße, statt auf dem vorhandenen Radweg fahren, wenn Dir die Benutzung des Radweges aufgrund der Beschaffenheit des Fahrbahnbelages, der Grundstückseinfahrten usw. nicht zumutbar ist. Mit einem Rad über 10kg MUSS man den Radweg benutzen.

                Manchmal können halt auch Rechtsvorschriften der Grund sein, warum man nach dem technisch Machbaren schielt...

                Gruß
                Dirk

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                • Gast-Avatar
                  ArguZ
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                  #53
                  AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                  Der Unterschied ist das die feinen Herren von der Versicherung sich dann einen lachen und Du selber zahlen darfst.
                  Und wenns nur das Dach vom Porsche Cayenne ist hat man noch Glück im Unglück.
                  Wenn so ein 700er in die Gruppe pilzesammelender Vorschüler schreddert siehts schon anders aus.

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                  • Gast-Avatar
                    roehrig
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                    #54
                    AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                    Zitat von Take5 Beitrag anzeigen
                    So wie sich die Sachlage durch diverse Berichte darstellt, bekommt man z.B. in Baden Württemberg keine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung, somit hat man als Wildflieger nur die Chance unter 5kg zu bleiben.

                    Grüße Chris


                    Dann lies doch mal Beitrag #11 dieses Freds. Warum sollte man in BaWü keine Genehmigung erhalten, wenns bei den Bayern gleich mit drin ist *

                    Das ist irgendwie unlogisch....

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                    • Gast-Avatar
                      higginsd
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                      #55
                      AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                      Zitat von ArguZ Beitrag anzeigen
                      Der Unterschied ist das die feinen Herren von der Versicherung sich dann einen lachen und Du selber zahlen darfst.
                      Das stimmt nicht. Die Versicherung müsste nachweisen, daß der Schaden mit 5,0kg wesentlich geringer oder gar nicht eingetreten wäre (statt mit 5,1kg). Bei 100g dürfte dieser Nachweis nahezu unmöglich sein. Bei 500g oder gar einen Kilogramm werden die auch ohne großartigen Nachweis vor Gericht Recht bekommen...

                      Gruß
                      Dirk

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                      • Michael Vogler
                        RC-Heli TEAM
                        • 24.05.2006
                        • 4659
                        • Michael
                        • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)
                        • 2.275
                        • 583

                        #56
                        AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                        Dann lies doch mal Beitrag #11 dieses Freds. Warum sollte man in BaWü keine Genehmigung erhalten, wenns bei den Bayern gleich mit drin ist *
                        Da hat sich Klaus wohl ein wenig vertan, die von der Regierung von Oberbayern erteilen Aufstiegsgenehmigungen beziehen sich auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

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                        • Take5
                          Senior Member
                          • 23.09.2010
                          • 4321
                          • Christian
                          • Wildflieger Mannheim, O-Town
                          • 2.178
                          • 1.164

                          #57
                          AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                          Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
                          Dann lies doch mal Beitrag #11 dieses Freds. Warum sollte man in BaWü keine Genehmigung erhalten, wenns bei den Bayern gleich mit drin ist *

                          Das ist irgendwie unlogisch....
                          Weil es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, da gibt es keine Logik, so einfach ist das!

                          Zum Thema Lesen: rc-heli-fan.org Thema anzeigen - Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

                          Grüße Chris
                          Zuletzt geändert von Take5; 23.11.2011, 13:50.

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                          • Klaus O.
                            Senior Member
                            • 03.12.2007
                            • 22449
                            • Klaus
                            • 7.056
                            • 906

                            #58
                            AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                            Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                            Da hat sich Klaus wohl ein wenig vertan, die von der Regierung von Oberbayern erteilen Aufstiegsgenehmigungen beziehen sich auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

                            Ups..., habe ich da etwa Schwaben und Baden Württemberg verwechselt?
                            Asche auf mein Haupt und alle Schwaben und BaWüberger mögen mir verzeihen.

                            Kann jetzt grad auch nicht nachsehen, da ich meine AE nicht hier habe.
                            Da aber der Michael auch eine hat wirds wohl stimmen.
                            Gruß Klaus

                            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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                              #59
                              AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                              ßffentliche Wege z.B. Feldweg, haben auch einen Eigentümer.
                              Was aber trotzdem ziemlich egal ist, ich habe mich darüber schon mal ausführlich ausgelassen:
                              RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ruhezeiten / Mittagsruhe für Elektroflug?

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                                #60
                                AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                                Zitat von gerhold Beitrag anzeigen
                                am besten fliegt jede Flugmaschine, wenn die gesamte Masse idealerweise im Schwerpunkt konzentriert wäre.
                                Vielleicht sollten wir dann alle Kugelstossen machen

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